
KRAMPNITZ CARRÉ
Erhaltungswürdiges Kulturdenkmal
mit 180 sanierten Wohnungen
Freiflächenplan
Freiflächenplan

Gute Gründe für das Krampnitz Carré
Mobilität
In Krampnitz gilt: Vorfahrt für umweltschonenden Verkehr. Hier entsteht eine „Stadt der kurzen Wege“, die über ein dichtes Rad- und Fußwegenetz verfügt.
Wohnen
In Krampnitz entsteht neuer Wohnraum. Hier werden rund 10.000 Potsdamer*innen in etwa 4.900 Wohnungen ein neues Zuhause finden.
Arbeiten
Büros, Ateliers und Ladenflächen: in Krampnitz wächst eine
lebendige Stadt mit vielfältigen Nutzungen und Arbeitswegen
von 5 Minuten.
Soziale Infrastruktur
Von Beginn an mitgedacht: In Krampnitz entsteht ein umfangreiches Bildungsangebot von der Krippe bis zum Abitur.
Förderung
Die Realisierung einzelner Vorhaben in Krampnitz wird mit Fördermitteln aus nationalen und europaweiten Förderprogrammen unterstützt.
Energiekonzept
In Sachen Wärme wir Krampnitz Selbstversorger. Das neue Quartier soll CO2-neutral mit Energie und Umweltwärme versorgt werden.
Lebensqualität
Im Krampnitz Carré liegt alles nah bei einander und ist schnell zu erreichen – so können die Bewohner mit dem Handtuch auf der Schulter zum Krampnitz-See laufen.
Steuervorteile
Investitionen in Denkmalimmobilien bieten nicht nur kulturellen Mehrwert, sondern ermöglichen auch attraktive Vorteile durch hohe steuerliche Abschreibungen.
Ansicht Nord

Ansicht Süd
Ansicht Nord

Ansicht Süd
Ansicht Ost

Ansicht West
Ansicht Ost

Ansicht West
Das Projekt im Überblick
Krampnitz-Carré
Finnische Allee 7 & 9,
14476 Potsdam
Q2 Potsdam-Krampnitz GmbH & Co. KG
Dorfaue 1
15806 Glienick
Alpin Real Estate
Projektentwicklungs- und Vertriebs GmbH & Co. KG
Pariser Straße 47
10719 Berlin
Tel: 030 – 60 9856 110
E-Mail: info@alpin-invest.de
Q2 Immobilien GmbH
Westendstr. 179
80686 München
Tel: 089 – 20 00 44 20
E-Mail: info@q2-immobilien.de
Das Objekt ist ein erhaltungswürdiges Kulturdenkmal.
Das Krampnitz Carré liegt auf einem 14.645 m2 großen Grundstück.
Gebäude MK 9: 90 Wohnungen
Gebäude MK 10: 90 Wohnungen
1- bis 5-Zimmer-Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 30 m²
bis ca. 111 m²
Juni 2025
4. Quartal 2025
Bezugsfertig: Dezember 2026
Vollständige Fertigstellung: 30.04.2027
Bezugsfertig: Dezember 2027
Vollständige Fertigstellung: 31.05.2028
Grundstücksanteil ca. 12 % des Kaufpreises<br>
Altbausubstanz ca. 16 % des Kaufpreises
Sanierungskosten ca. 72 % des Kaufpreises
nach §7i EstG begünstigte Kosten 68 %
Die genaue Festlegung der Abschreibungshöhe erfolgt durch das zuständige Finanzamt und kann somit durch den Bauträger nicht garantiert werden.
Die Abnahme der Modernisierungsarbeiten in der Wohnung erfolgt auf Wunsch durch den TÜV (Kosten trägt Käufer).
Alpin Real Estate Projektentwicklungs- und Vertriebs GmbH & Co. KG
Q2 Immobilien GmbH
Rechtsanwalt und Notar Reinhard Nasdal
Kurfürstendamm 64
10707 Berlin
Telefon: 030 – 88 42 011
Baubeschreibung - Krampnitz-Carrè
Vorbemerkung
Bauvorhaben
Beräumung / Abbruch / Entsorgung

Dach
Für den Ausbau des Dachgeschosses wird der Dachstuhl gemäß den statischen Erfordernissen dimensioniert und gegeben falls statisch verstärkt. Die vorhandene Dacheindeckung wird komplett entfernt und nach den Vorgaben der zuständigen Behörden erneuert. Der Dachaufbau erfolgt auf Grundlage der statischen und bauphysikalischen Nachweise. Die beinhaltet die Neueindeckung inklusive aller erforderlichen Teilleistungen wie Lattung, Dampfsperre, Ziegel- und Dachdurchführungen, Kamin- und Entlüftungsanschlüsse, Abdichtung der Dachterrasse und deren Einfassungen, Herstellung von Dachausstiegen, Laufbrettanlagen, Schneefallgittern, Regenrinnen und Fallrohren etc. All die Arbeiten werden gemäß den einschlägigen Richtlinien ausgeführt. Entwässerungen und Abdichtungen aus Blech werden denkmalschutzgerecht, jedoch meist aus Titanzink, hergestellt. Dies umfasst alle Regenfallrohre, Fallrohrbefestigungen, Fallrohrbögen, liegende und hängende Dachrinnen etc. Die Verblechung sämtlicher Sockel, Gesimse und Erker erfolgt ebenfalls nach den Auflagen des Denkmalschutzes.
Fassaden (MK 09 und MK 10)

Treppenhäuser (MK 09 und MK 10)


Fenster / Fenstertüren
Hauseingangstüre (MK 09 und MK 10)
Wohnungseingangstüren
Innentüren
Balkone
Jedes Gebäude erhält neue freihängende Balkone aus verzinktem,
pulverbeschichtetem Stahl. Die Farbgebung erfolgt in Absprache
mit dem Denkmalamt.
Die Balkon- und Loggien Böden erhalten einen Riffeldielenbelag.
Weiterhin erfolgt die Schlossermäßige Aufarbeitung bzw. Ergänzung
von vorhandenen sowie notwendigen Geländern und Handläufen.
Gartengeschoß – Außenterrassen
Heizung – Sanitär

Allgemein
Wärmezählung
Heizkörper (optional)

Sanitäranlagen
Allgemein
Ausführung
Sanitäreinrichtungen

Einrichtungsgegenstände Bad / WC

Sanitär-Accessoires
Elektrische Anlage
Das Gebäude wird mit einer Video- und Wechselsprechanlage sowie mit Leuchtkörpern im Gesamten Treppenhaus in Abstimmung mit dem Architekten und der zuständigen Denkmalbehörde ausgestattet. In jeder Wohnung wird neben der Eingangstür ein Monitor mit Wechselsprecheinrichtung und Türöffner installiert. Weiterhin wird ein Lehrrohrnetz inklusive Verkabelung für den Anschluss an das Telefon- und Kabelnetz eingebaut. Für alle Wohn- und Schlafräume werden TV- und Telefonanschlüsse eingerichtet. Sämtliche Balkone und Dachterrassen erhalten jeweils eine Steckdose sowie eine von innen zu schaltende Außenlampe nach Vorgabe des Architekten und in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde.

Klingel- und Briefkastenanlage

Bodenbeläge / Fliesenlegerarbeiten

Malerarbeiten
Dachgeschoss
Gartenwohnungen
Keller (MK 09 und MK 10)
Auf eine beständige Durchlüftung der Kellerräume auch nach Fertigstellung ist zu achten!
Außenanlagen, Hofflächen

Planung / Projektsteuerung / Nebenkosten
Hinweise / Vorbehalte
Lichte Höhen in den Wohnungen
Wartungsfugen / dauerelastische Versiegelungsfugen
Denkmalschutz
Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer zur Bauausführung
1.
Die Baugenehmigung hat auf jeden Fall Vorrang vor dieser Baubeschreibung und Vorrang vor den Angaben im Prospekt dieser Baubeschreibung oder Planzeichnungen. Bei Widersprüchen zwischen Baugenehmigung / Baubeschreibung / Prospekt / Planzeichnungen hat stets die Baugenehmigung Vorrang.
2.
In der Sanierungsphase finden erfahrungsgemäß noch mehrere Ortstermine mit dem zuständigen Stadtbezirkskonservator statt. Im Rahmen dieser Ortstermine werden oft noch Detailabsprachen und Festlegungen getroffen, die sich aus der vorliegenden Baugenehmigung (noch) nicht ergeben.
Forderungen des Stadtbezirkskonservators im Hinblick auf die Sanierung des Denkmals sind auf jeden Fall umzusetzen, auch wenn sich dann eine andere Ausführung als im Prospekt, in den Plänen und/oder in der Baubeschreibung angegeben ergibt.
Das Interesse der Allgemeinheit am Erhalt des Kulturdenkmals hat einen höheren Stellenwert als die Interessen eines einzelnen Erwerbers.
Ausgestellt: München, 22.06.2024