KRAMPNITZ CARRÉ

Erhaltungswürdiges Kulturdenkmal
mit 180 sanierten Wohnungen

Quelle: krampnitz.de, Pro Potsdam GmbH
Das Grundstück befindet sich innerhalb des ehemaligen Wohnbereiches der Kaserne, welcher von zweigeschossigen Bestandsgebäuden mit ausbaufähigen hohen Walmdächern in Zeilen-, T- bzw. L-Formen geprägt ist. Diese Bestandsgebäude werden auch als Klinkerhöfe bezeichnet. Im Bereich der Klinkerhöfe sollen die Bestandsgebäude denkmalgerecht saniert und in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde zu
Wohngebäuden mit zeitgemäßen Wohnungsgrundrissen weiterentwickelt werden. Auf dem Projektgrundstück befinden sich auf einer Fläche von ca. 14.645 m2 zwei unterkellerte, zweigeschossige Gebäude in L- Form von je ca. 1.700 m2 Grundfläche. Die Dächer sind als Walmdächer ausgeführt. Die Gebäude fassen heute einen großzügigen mit hohen Bäumen bestandenen Hof, welcher von einem historischen Weg umschlossen wird.
Das Grundstück befindet sich innerhalb des ehemaligen Wohnbereiches der Kaserne, welcher von zweigeschossigen Bestandsgebäuden mit ausbaufähigen hohen Walmdächern in Zeilen-, T- bzw. L-Formen geprägt ist. Diese Bestandsgebäude werden auch als Klinkerhöfe bezeichnet. Im Bereich der Klinkerhöfe sollen die Bestandsgebäude denkmalgerecht saniert und in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde zu Wohngebäuden mit zeitgemäßen Wohnungsgrundrissen weiterentwickelt werden. Auf dem Projektgrundstück befinden sich auf einer Fläche von ca. 14.645 m2 zwei unterkellerte, zweigeschossige Gebäude in L- Form von je ca. 1.700 m2 Grundfläche. Die Dächer sind als Walmdächer ausgeführt. Die Gebäude fassen heute einen großzügigen mit hohen Bäumen bestandenen Hof, welcher von einem historischen Weg umschlossen wird.

Freiflächenplan

Freiflächenplan

Gute Gründe für das Krampnitz Carré

Mobilität

In Krampnitz gilt: Vorfahrt für umweltschonenden Verkehr. Hier entsteht eine „Stadt der kurzen Wege“, die über ein dichtes Rad- und Fußwegenetz verfügt.

Wohnen

In Krampnitz entsteht neuer Wohnraum. Hier werden rund 10.000 Potsdamer*innen in etwa 4.900 Wohnungen ein neues Zuhause finden.

Arbeiten

Büros, Ateliers und Ladenflächen: in Krampnitz wächst eine lebendige Stadt mit vielfältigen Nutzungen und Arbeitswegen
von 5 Minuten.

Soziale Infrastruktur

Von Beginn an mitgedacht: In Krampnitz entsteht ein umfangreiches Bildungsangebot von der Krippe bis zum Abitur.

Förderung

Die Realisierung einzelner Vorhaben in Krampnitz wird mit Fördermitteln aus nationalen und europaweiten Förderprogrammen unterstützt.

Energiekonzept

In Sachen Wärme wir Krampnitz Selbstversorger. Das neue Quartier soll CO2-neutral mit Energie und Umweltwärme versorgt werden.

Lebensqualität

Im Krampnitz Carré liegt alles nah bei einander und ist schnell zu erreichen – so können die Bewohner mit dem Handtuch auf der Schulter zum Krampnitz-See laufen.

Steuervorteile

Investitionen in Denkmalimmobilien bieten nicht nur kulturellen Mehrwert, sondern ermöglichen auch attraktive Vorteile durch hohe steuerliche Abschreibungen.

Ansicht Nord

Ansicht Süd

Ansicht Nord

Ansicht Süd

Ansicht Ost

Ansicht West

Ansicht Ost

Ansicht West

Das Projekt im Überblick

Krampnitz-Carré (Anschrift wird noch vergeben)

Q2 Potsdam-Krampnitz GmbH & Co. KG
Westendstr. 179
80686 München

Alpin Real Estate
Projektentwicklungs- und Vertriebs GmbH & Co. KG
Pariser Straße 47
10719 Berlin
Tel: 030 – 60 9856 110
E-Mail: info@alpin-invest.de

Q2 Immobilien GmbH
Westendstr. 179
80686 München
Tel: 089 – 20 00 44 20
E-Mail: info@q2-immobilien.de
Das Objekt ist ein erhaltungswürdiges Kulturdenkmal.
Das Krampnitz Carré liegt auf einem 14.645 m2 großen Grundstück.
Gebäude MK 9: 90 Wohnungen Gebäude MK 10: 90 Wohnungen
1- bis 5-Zimmer-Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 30 m² bis ca. 111 m²
4. Quartal 2024 / 1. Quartal 2025
2. Quartal 2025 / 3. Quartal 2025
Bezugsfertig: Dezember 2026 Vollständige Fertigstellung: 30.04.2027
Bezugsfertig: Juni 2027 Vollständige Fertigstellung: 4. Quartal 2027
Der Anteil der nach § 7i EStG begünstigten Sanierungskosten beträgt bis zu ca. 70 % des Verkaufspreises* (ggf. keine erhöhten bzw. eingeschränkte Absetzungen gemäß § 7i EStG in Dachausbau und Aufstockungen) sowie ca. 18 % Altbausubstanz und ca. 12 % für Grund und Boden.
Die anfänglich kalkulierten Mieteinnahmen betragen ca. 16,00 €/m² Wohnfläche p.M. netto kalt zzgl. Betriebskostenvorauszahlung, abzüglich Hausgeldzahlung etc.
Die WEG-Verwaltergebühr und die Sondereigentumsverwaltung betragen pro Wohnung und Monat jeweils ca. 25,- € Monat zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Abnahme der Modernisierungsarbeiten in der Wohnung erfolgt auf Wunsch durch den TÜV (Kosten trägt Käufer). Vermietung: Die Kosten von zwei Monatsmieten zzgl. Steuern trägt der Käufer. Es gilt das Bestellerprinzip.
Alpin Real Estate Projektentwicklungs- und Vertriebs GmbH & Co. KG Q2 Immobilien GmbH
Rechtsanwalt und Notar Reinhard Nasdal
Kurfürstendamm 64
10707 Berlin
Telefon: 030 – 88 42 011

Baubeschreibung - Krampnitz-Carrè

Vorbemerkung

Gebäude (MK 09 und MK 10)

Bauvorhaben

Auf dem über 14645 qm großen Grundstück des ehemaligen Kasernengeländes Potsdam-Krampnitz werden die vorhandenen Gebäude denkmalrechtlich saniert und nach den Richtlinien des KFW-Programm EE70 – Denkmal WPB modernisiert. Das Bauvorhaben wird durch ein versiertes Team aus Architekten, Bauleitern, Energieberater und Gutachtern sowie Sonderfachleuten und Fachingenieure betreut.

Beräumung / Abbruch / Entsorgung

Auf dem über 14645 qm großen Grundstück des ehemaligen Kasernengeländes Potsdam-Krampnitz werden die vorhandenen Gebäude denkmalrechtlich saniert und nach den Richtlinien des KFW-Programm EE70 – Denkmal WPB modernisiert. Das Bauvorhaben wird durch ein versiertes Team aus Architekten, Bauleitern, Energieberater und Gutachtern sowie Sonderfachleuten und Fachingenieure betreut.

Dach

Soweit die vorhandenen Bauteile des Dachstuhls sanierungsfähig sind, werden sie zur weiteren dauerhaften Nutzung überarbeitet und behandelt. Der Dachstuhl wird nach den Regeln der Zimmermannskunst, den Planungsunterlagen und entsprechend den Anforderungen der zuständigen Behörden saniert. Erneuerungen bzw. Ergänzungen des Dachstuhls erfolgen durch Bauteile, die einen vorbeugenden Holzschutz erhalten und den Vorschriften für Anwendungen im Innenbereich entsprechen. Alle Wohnungen im Dachgeschoss erhalten Gauben zur Belichtung. In der zweiten Dachebene, der Galerieebene, werden Dachflächenfenster eingebaut. Die Dachflächen werden nach KFW-Richtlinien wärmegedämmt und als hinterlüftete Konstruktion ausgeführt. Die Dachrinnen und Fallrohre werden aus Titanzink hergestellt. Falls vom Brandschutz gefordert, wird eine RWA-Öffnung im Treppenhauskopf installiert, um als Rauchabzugsanlage zu fungieren.

Für den Ausbau des Dachgeschosses wird der Dachstuhl gemäß den statischen Erfordernissen dimensioniert und gegeben falls statisch verstärkt. Die vorhandene Dacheindeckung wird komplett entfernt und nach den Vorgaben der zuständigen Behörden erneuert. Der Dachaufbau erfolgt auf Grundlage der statischen und bauphysikalischen Nachweise. Die beinhaltet die Neueindeckung inklusive aller erforderlichen Teilleistungen wie Lattung, Dampfsperre, Ziegel- und Dachdurchführungen, Kamin- und Entlüftungsanschlüsse, Abdichtung der Dachterrasse und deren Einfassungen, Herstellung von Dachausstiegen, Laufbrettanlagen, Schneefallgittern, Regenrinnen und Fallrohren etc. All die Arbeiten werden gemäß den einschlägigen Richtlinien ausgeführt. Entwässerungen und Abdichtungen aus Blech werden denkmalschutzgerecht, jedoch meist aus Titanzink, hergestellt. Dies umfasst alle Regenfallrohre, Fallrohrbefestigungen, Fallrohrbögen, liegende und hängende Dachrinnen etc. Die Verblechung sämtlicher Sockel, Gesimse und Erker erfolgt ebenfalls nach den Auflagen des Denkmalschutzes.

Fassaden (MK 09 und MK 10)

Die Fassaden werden gemäß den historischen Vorgaben und den Bestandsplänen und den Vorgaben der Denkmalbehörde wiederhergestellt. Die Fassaden werden im Microtrocken-Strahlverfahren gereinigt, fehlerhafte Mauersteine werden ausgetauscht und das komplette Sichtmauerwerk wird neu verfugt.
Die Bestandsziegel der Fassade wurden Energietechnisch von der GWT-TU Dresden untersucht und bauphysikalisch bewertet, damit die Bestandsfassade in das KFW Energiekonzept mit eingebunden und bewertet werden kann.

Treppenhäuser (MK 09 und MK 10)

Treppenhäuser (MK 09 und MK 10) Die vorhandenen Treppenhäuser werden in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde komplett restauriert. Die Treppenbeläge, Handläufe und Geländer werden entsprechend überarbeitet und – wenn erforderlich – ergänzt. Die Wände und Decken werden neu verputzt und gemäß dem restauratorischen Gutachten gestrichen. Für die gesamten Treppenhäuser besteht Bestandschutz, Anforderungen des Schallschutzes nach DIN 4109 können hier nicht erreicht werden.
Ein Beleuchtungskonzept wird erarbeitet und umgesetzt. Es werden neue Briefkastenanlagen in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde eingebaut.

Fenster / Fenstertüren

Alle Fenster im Bestand werden ausgebaut und entsorgt. Die neuen Fenster bzw. Fenstertüren werden in Absprache mit der Denkmalbehörde aus Holz entsprechend des ursprünglichen Bestandes gefertigt und erhalten eine Wärmeschutzverglasung. Die Fenster und Fenstertüren werden mit einem Dreh-Kipp-Beschlag ausgestattet. Alle Flügelfenster und Fenstertüren werden mit Anschlagdichtung geliefert und erhalten Einhandbeschläge. Die Außenfensterbänke werden als Klinkerrollschicht wiederhergestellt. Die Innenfensterbänke werden in Kunststein ausgeführt.

Hauseingangstüre (MK 09 und MK 10)

Die Haustüren werden gemäß Auflagen der Denkmalbehörde fachmännisch aufgearbeitet oder nach historischem Vorbild neu erstellt. Sie besitzen eine Mehrfachverriegelung und werden mit einem Profilzylinder ausgestattet. Die Hauseingangstüren und Wohnungseingangstüren erhalten eine hochwertige Schließanlage.

Wohnungseingangstüren

Wohnungseingangstüren Die Wohnungseingangstüren werden neu eingebaut nach Auflagen der Denkmalbehörde und den Auflagen des Brandschutzes. Die neuen Wohnungseingangstüren sind dicht schließend, 3-fach verriegelnd und mit kugelgelagerten Türbändern ausgeführt und erhalten auch einen Schließzylinder. Ein Türspion wird ebenfalls eingebaut.

Innentüren

Die neuen weißen Kassetteninnentüren werden als Röhrenspankerntüren mit Massivholzeinleimer und Melaminharzdecklage eingebaut. Sie werden mit zwei kugelgelagerten Türbändern, einem Buntbartschloss, bzw. einer WC-Garnitur, einem Schlüssel und einer Drückergarnitur als Rosettengarnitur versehen.

Balkone

Jedes Gebäude erhält neue freihängende Balkone aus verzinktem,
pulverbeschichtetem Stahl. Die Farbgebung erfolgt in Absprache
mit dem Denkmalamt.
Die Balkon- und Loggien Böden erhalten einen Riffeldielenbelag.
Weiterhin erfolgt die Schlossermäßige Aufarbeitung bzw. Ergänzung
von vorhandenen sowie notwendigen Geländern und Handläufen.

Gartengeschoß – Außenterrassen

Gartengeschoß – Außenterrassen Die Terrassen werden großzügig angelegt mit jeweils einem Mietergarten. Der Bodenbelag wird soweit zulässig mit versickerungsfähigen Steinbelag ( wenn möglich großformatige Kunststeinplatten ) ausgeführt, ebenfalls wird pro Garteneinheit ein Außen- Wasserhahn, Beleuchtung und eine Doppelsteckdose montiert. Die vorgesehenen Abstellboxen und die Bank an der Böschung werden aus Lärchenholz gefertigt. Die Pflanztröge sind aus Cortenstahl gefertigt.

Heizung – Sanitär

Allgemein

Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt durch eine moderne Fußbodenheizung mit Anschluss an das quartiersübergreifende Nahwärmenetz. Die Warmwassererzeugung kann zentral über das Nahwärmenetz oder andere Wärmeerzeuger (z.B. Durchlauferhitzer) erfolgen. Die Auslegung entspricht dem Gebäudewärmebedarf. Die Heizzentrale/n kann auch im Miet/Wartungs-Contracting betrieben werden!

Wärmezählung

Die Wärmemengenermittlung erfolgt durch Wärmemengenzähler, die an den Heizkörpern bzw. Heizkreisverteilern angebracht sind. Die Abrechnung erfolgt z. B. über einen Contracting-Vertrag.

Heizkörper (optional)

Heizkörper (optional) Heizkörper mit Thermostat-Ventilgarnitur. Alle anderen Heizkörper sind mit Thermostatventilen und Absperrverschraubungen ausgestattet. Die Heizflächen sind weiß la¬ckiert. Die Auslegung entspricht dem Gebäudewärmebedarf.

Sanitäranlagen

Allgemein

Die betriebsfähige Anlage wird nach dem neuesten Stand der Technik und der Normen ausgeführt. Umfang der Arbeiten: Kalt- und Warmwasserversorgung, Abwasserinstallation, Lieferung und Montage der sanitären Einrichtungsgegenstände.

Ausführung

Ausführung Rohrinstallation: Kalt-, Warm- und Zirkulationsleitungen. Isolierung: Dämmung der Kalt- und Warmwasserleitungen einschließlich der Armaturen entsprechend Verordnungen. Die Warmwasserversorgung je Haus oder auch zentral erfolgt über eine zentrale Brauchwasserbereitung mit Zirkulationsnetz oder durch dezentrale Warmwasserversorgung mit Durchlauferhitzer. Die Auslegung entspricht dem Gebäudewärmebedarf. Wasserzählung und Wasserabrechnung: Gesamtverbrauchserfassung der Wohnungen im Hausanschlussraum. Die Erfassung des Einzelwasserverbrauchs in den Wohnungen erfolgt über Wasserzähler an den Entnahmestellen. Ableitung des Abwassers erfolgt über / Leitungen mit natürlichem Gefälle bis zum öffentlichen Kanal.

Sanitäreinrichtungen

Einrichtungsgegenstände Bad / WC

Einrichtungsgegenstände Bad / WC Als Qualität ist der Standard eines Markenherstellers ( Grohe oder gleichwertig ) zu Grunde gelegt. Die Anzahl der Einrichtungen wie Badewannen / Duschen und Waschtische etc. sind entsprechend den Architektenplänen vorgesehen.

Sanitär-Accessoires

Sanitär-Accessoires Das Waschbecken wird auf einen Unterbauschrank montiert und als Kompletttisch hängend verbaut. Bei Barrierefreien Wohnungen werden die Unterbauschränke durch Waschtischplatten ersetzt mit Handtuchhalter Kristallglas Spiegel mit LED-Beleuchtung, WC-Bürstengarnitur, Handtuchhalter, Brausegarnitur mit Brausestange und Überkopfbrause (Rainshower), Brauseschlauch und Handbrause, 1 WC – Rollenhalter, 1 Seifenspender, Echtglas-Duschwand.

Elektrische Anlage

Elektrische Anlage Die Elektroinstallationen werden fachgerecht in Abstimmung mit den zuständigen Energieversorgungsträgern im ganzen Haus neu ausgeführt. Im Bereich sicherheitsrelevanter Installationen, wie z.B. Bad oder bei Außensteckdosen, ist ein Fehlerstromschutzschalter vorgesehen. Es wird ein Zählerschrank gemäß Vorschriften des Energieversorgers mit den entsprechenden Sicherungsarmaturen gesetzt. Die Ausstattung sämtlicher Wohnräume erfolgt mit weißen Flächenschaltern und Steckdosen des Hersteller Busch/Jäger oder gleich¬wertig. Die Installation in den Wohngeschossen erfolgt unter Putz. Die genaue Lage der Schalter, Steckdosen und Lichtauslässe wird je Wohnung durch den Bauträger individuell vor Baubeginn festgelegt. Im Keller/ Fahrradräume wird die Installation auf Putz verlegt sowie der Einbau einer ausreichenden Anzahl von Steckdosen, Schaltern und Leuchten vorgenommen. Jeder Fahrradabstellplatz bekommt eine Steckdose zum Laden eines E-Bikes. Es erfolgt der Anschluss von Geräten und technischen Anlagen, die neu in das Gebäude installiert werden bzw. deren Funktionen erforderlich sind.

Das Gebäude wird mit einer Video- und Wechselsprechanlage sowie mit Leuchtkörpern im Gesamten Treppenhaus in Abstimmung mit dem Architekten und der zuständigen Denkmalbehörde ausgestattet. In jeder Wohnung wird neben der Eingangstür ein Monitor mit Wechselsprecheinrichtung und Türöffner installiert. Weiterhin wird ein Lehrrohrnetz inklusive Verkabelung für den Anschluss an das Telefon- und Kabelnetz eingebaut. Für alle Wohn- und Schlafräume werden TV- und Telefonanschlüsse eingerichtet. Sämtliche Balkone und Dachterrassen erhalten jeweils eine Steckdose sowie eine von innen zu schaltende Außenlampe nach Vorgabe des Architekten und in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalbehörde.
Die Haus- und Außenleuchten werden in Abstimmung mit dem Architekten und der zuständigen Denkmalbehörde montiert und über Dämmerungsschalter mit Bewegungsmelder betätigt. Alle Gemeinschaftseinrichtungen erhalten separate Zählvorrichtungen. In den Fluren und Bädern werden in abgehängten Zimmerdecken LED-Spots in ausreichender Anzahl eingebaut. Ebenfalls ist eine Indirekte Beleuchtung durch LED-Band wo möglich vorgesehen.

Klingel- und Briefkastenanlage

Klingel- und Briefkastenanlage bestehend aus einer Videogegensprechanlage je Wohnung, einer Videogegensprechhaustüranlage.

Bodenbeläge / Fliesenlegerarbeiten

Bodenbeläge / Fliesenlegerarbeiten Nach Abschluss der Abbrucharbeiten (Entfernung Parkett und Unterbau wird in allen Räumen, außer Bad, WC und Flur, Fertigparkett „Nussbaum dunkel“, „Merbau“, „Eiche hell“ oder „Eiche gebeizt“ einschließlich Sockelleisten verlegt. Die Auswahl trifft der Bauträger. Für den Fall, dass aufgrund der Anforderungen der zuständigen Behörden Bestandsparkett erhalten werden soll, wird dieses entsprechend den Gegebenheiten aufgearbeitet, geschliffen und neu versiegelt. In den Bädern werden nach notwendigen Vorleistungen, wie den erforderlichen Wand- und Bodenabdichtungen, die Böden und Wände entsprechend den jeweiligen räumlichen Gegebenheiten und nach Wahl des Bauträgers mit Fliesen ausgestattet. Dies beinhaltet auch die Herstellung aller not¬wendigen dauerelastischen Wartungsfugen. Fliesenbelag kann auch in den Fluren und Küchen bzw. vor Küchenzeilen verwendet werden!

Malerarbeiten

Wände und Decken des Bestandes werden mit Kalkzementputz glatt verputzt und gestrichen. Neue Trockenbauwände werden glatt gespachtelt. Die Räume im Kellergeschoss werden mit einem Sanierputz versehen und verbleiben aus bauphysikalischen Gründen ohne Anstrich.

Dachgeschoss

Die neu ausgebauten Räume im Dachgeschoss erhalten in der Dachschräge eine Gipskartonverkleidung. Diese ist verspachtelt und gestrichen. Die Anschlussfugen zwischen Decken und Wänden sind Wartungsfugen*. (* hier keine Gewährleistung) Alle vorgesehenen Grundrissänderungen gemäß den Planungsunterlagen werden durch Abbruch nicht mehr benötigter Wände einschließlich aller statisch erforderlichen Maßnahmen und durch die Herstellung neu¬er Wände durch konventionelle Mauern o¬der Trockenbau umgesetzt. Gegebenenfalls werden die Türöffnungsmaße zum Einbau neuer Innentüren angepasst. Wo es sich durch statisch notwendige Unterzüge erforderlich macht, werden Unterhangdecken (Trockenbau) eingezogen. Bei den Geschossdecken handelt es sich um sog. Holzbalkendecken oder neue Ziegelbeton bzw. Betondecken. Alle Decken, bei denen keine anderslautenden Forderungen seitens des Amtes für Bauordnung bestehen, werden abgehangen. In Bädern, Fluren und Küchen erfolgt grundsätzlich der Einbau von Unter-hangdecken. Bestehende oder neu zu errichtende Wohnungstrennwände werden schallhemmend ausgebildet. Der Ausbau des Dachgeschosses entsprechend den Planungsunterlagen wird unter Berücksichtigung aller erforderlichen Richtlinien und bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie der Vorgaben der zuständigen Behör¬den vorgenommen. Der gesamte Ausbau erfolgt in moderner Trockenbauweise unter Zugrundelegung aller DIN-Normen. Die Ausstattung ergibt sich analog der beschriebenen Wohnungseinheiten.

Gartenwohnungen

Im Sockelgeschoss werden teilweise Wohnungen eingeplant. Die Außenwände werden auf der Rauminnenseite mit Wärmedämmputz versehen. Im Außenbereich erhalten die Außenwände eine Steinverkleidung ähnlich der der Sockelausbildung. Die massiven Innenwände erhalten einen Kalkzementputz. Den Gartenwohnungen ist eine Terrasse vorgelagert.

Keller (MK 09 und MK 10)

Das Kellergeschoß erhält ein vertikale und horizontale Feuchtigkeitssperre gemäß Abdichtungskonzept. Sämtliche Kellerwände werden von losem Putz befreit, und gereinigt. Beschädigtes Mauerwerk wird, wo notwendig, saniert. Je nach Zustand wird der vorhandene Kellerboden aufgearbeitet oder entfernt und durch Estrich auf Trennlage ersetzt. Die einzelnen Kellerräume werden durch Abtrennungen aus Metall gemäß Planung hergestellt. Die Kellertreppe wird ebenfalls aufgearbeitet, repariert und gegebenenfalls er-neuert. Zum Heizraum-/ Hausanschlussraum werden T30-Türen eingebaut. Alle sich im Keller befindlichen Grundleitungen werden neu hergestellt.

Auf eine beständige Durchlüftung der Kellerräume auch nach Fertigstellung ist zu achten!

Außenanlagen, Hofflächen

Die Außenanlagen werden gemäß dem Freiflächenplan der Baugenehmigung sowie den Auflagen der zuständigen Denkmalbehörde ausgeführt. Die bestehenden Pflasterflächen werden gereinigt und sollen erhalten werden. Ist es durch die Erschließung der Gebäude notwendig die Pflasterflächen zu entfernen oder zu reduzieren, ist das vom Käufer akzeptiert. Der genehmigte Freiflächenplan hat in jedem Fall Vorrang! Die Außenbeleuchtung erfolgt durch Wandleuchten und /oder Standleuchten, die über einen Dämmerungsschalter mit Bewegungsmelder oder Zeitschalter betätigt werden.

Planung / Projektsteuerung / Nebenkosten

Bei derartigen Baumaßnahmen fallen neben den allgemeinen üblichen Planungs- und Architektenhonoraren sowie Baugenehmigungsgebühren weitere Kosten an. Das be-trifft unter anderem verschiedene Abnahme- und Prüfgebühren (Brandschutz, Statik etc.) die von den jeweiligen Prüfern bzw. Ämtern erhoben werden. Für die Erneuerung des Stromversorgungsanschlusses (Hausanschluss), des Wasseranschlusses (Hauswasseranschluss) und die eventuelle Erneuerung eines Gasversorgungsanschlusses fallen zusätzliche Kosten an. Alle derartigen Nebenkosten bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe des Objekts sind im jeweiligen Kaufpreis enthalten.

Hinweise / Vorbehalte

Hinweise / Vorbehalte Es wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Liefer- und Leistungsumfang ausdrücklich auf die vorbenannten Beschreibungen bezieht. In den Prospektplänen dargestellte Einrichtungsgegenstände, Möbel, Küchen, Waschmaschinen etc. sind nur Gestaltungsbeispiele und nicht im Leistungsumfang enthalten. Bei etwaigen Abweichungen zwischen Exposé und Bezugsurkunde( n) gehen die Angaben in der/den Bezugsurkunde(n) d. h. die dort enthaltene Baubeschreibung, die vorläufigen Aufteilungspläne bzw. die endgültigen Aufteilungspläne gem. Abgeschlossenheitsbescheinigung grundsätzlich vor. Die im Exposé enthaltenen Animationen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und Illustration und stellen nicht gezwungenermaßen ein realitätsgetreues Abbild der örtlichen Gegebenheiten dar.

Lichte Höhen in den Wohnungen

Die Verkäuferin weist darauf hin, dass die Herstellung einer bestimmten lichten Höhe in den Wohnungen nicht geschuldet wird. Eingehalten wird hier die durch die Bauordnung, vorgegebenen Werte. Die im Schnitt (Bezugsurkunde) ggf. dargestellten Höhenangaben beziehen sich auf den Bestand der Sanierung und nicht auf die lichten Höhen, die nach Durchführung der Sanierung erzielt werden.

Wartungsfugen / dauerelastische Versiegelungsfugen

Die Gewährleistung für Wartungsfugen/dauerelastische Versiegelungsfugen (DIN 52460) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die ordnungsgemäße Wartung des Vertragsobjekts obliegt, auch innerhalb der Gewährleistungsfristen, ausschließlich dem Erwerber. Durch ein Absinken des Estrichs ist es nicht ausgeschlossen, dass es im Trockenbau, am Boden bzw. an den historischen Türen (sofern solche aufgearbeitet werden mussten) nach gewisser Zeit zu Rissbildungen kommt. Für solche Fälle ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

Denkmalschutz

Gemäß Bauordnung bedürfen jegliche Veränderungen, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am und im Kulturdenkmal der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Aufgrund der Denkmaleigenschaft des Gebäudes sind alle durchzuführenden Arbeiten mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Aufgrund behördlicher Anordnungen / Auflagen kann es zu einer nachträglichen Veränderung dieser Baubeschreibung und der prospektierten Wohnflächen kommen. Solche Veränderungen sind vom Erwerber hinzunehmen und werden von diesem akzeptiert. Veränderungen der Wohnfläche, insbesondere sich ergebende Minderflächen haben keinen Einfluss auf die Höhe des vereinbarten Kaufpreises. Der Denkmalschutz sieht vor, die vorhandenen Teile und Substanz eher aufzuarbeiten als durch Neues zu ersetzten. Hier muss der Erwerber die Auflagen des Denkmalschutzes hinnehmen, auch wenn es zu optischen oder technischen Beeinträchtigungen kommt. Forderungen der Behörden, die sich aus der Baugenehmigung und der denkmalrechtlichen Zielstellung ergeben, sind, insbesondere wenn davon Belange des Denkmalschutzes berührt werden, auf jeden Fall umzusetzen, womit sich der Käufer einverstanden erklärt. Hierzu zählen insbesondere Forderungen im Hinblick auf die Gestaltung der denkmalgeschützten Fassaden, Forderungen zum Erhalt von Bestandsparkett, Bestandstüren und/oder Bestandsfenster, o. ä..

Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer zur Bauausführung

Zwischen Käufer und Verkäufer gilt folgendes als vereinbart:

1.
Die Baugenehmigung hat auf jeden Fall Vorrang vor dieser Baubeschreibung und Vorrang vor den Angaben im Prospekt dieser Baubeschreibung oder Planzeichnungen. Bei Widersprüchen zwischen Baugenehmigung / Baubeschreibung / Prospekt / Planzeichnungen hat stets die Baugenehmigung Vorrang.

2.
In der Sanierungsphase finden erfahrungsgemäß noch mehrere Ortstermine mit dem zuständigen Stadtbezirkskonservator statt. Im Rahmen dieser Ortstermine werden oft noch Detailabsprachen und Festlegungen getroffen, die sich aus der vorliegenden Baugenehmigung (noch) nicht ergeben.

Forderungen des Stadtbezirkskonservators im Hinblick auf die Sanierung des Denkmals sind auf jeden Fall umzusetzen, auch wenn sich dann eine andere Ausführung als im Prospekt, in den Plänen und/oder in der Baubeschreibung angegeben ergibt.

Das Interesse der Allgemeinheit am Erhalt des Kulturdenkmals hat einen höheren Stellenwert als die Interessen eines einzelnen Erwerbers.

Ausgestellt: München, 22.06.2024

Ende der Baubeschreibung

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